Geschäftliche Reisen sind aus der global vernetzten Business Welt nicht mehr wegzudenken. Trotzdem kommen bei diesem Thema immer wieder die gleichen Fragen auf.
In diesem Artikel widmen wir uns daher den zehn häufigsten Fragen rund um das Thema „Geschäftsreise buchen“, damit Sie ideal auf die Planung des nächsten Businesstrips vorbereitet sind.
Geschäftlich zu reisen bedeutet, beruflich unterwegs zu sein, um geschäftliche Aufgaben zu erfüllen.
Dies kann die Teilnahme an Meetings, Konferenzen, Kundenbesuchen oder anderen beruflichen Verpflichtungen umfassen. Zu den Zielen zählen unter anderem die Erreichung geschäftlicher Ziele, der Aufbau von Netzwerken und die Förderung beruflicher Interessen.
Dabei ist es wichtig, die Reise im Vorhinein gut zu planen, um vor Ort effizient und erfolgreich arbeiten zu können.
Geschäftsreisen und Dienstreisen werden – wie in diesem Artikel – oft synonym verwendet. Dennoch gibt es einen kleinen Unterschied.
Vor allem im öffentlichen Dienst wird häufig von Dienstreisen gesprochen. Die Bezeichnung Geschäftsreise ist eher in der freien Wirtschaft gebräuchlich.
In beiden Fällen ist aber von einer beruflich veranlassten Reise die Rede. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende ihren Aufgaben außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte nachgehen.
In Deutschland gilt die aufgewendete Zeit für Dienstreisen in der Regel als Arbeitszeit. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen: Nur wenn die Tätigkeiten unterwegs arbeitsbezogen sind, werden sie zur Arbeitszeit gezählt.
Folgende Tätigkeiten auf Dienstreisen gelten u. a. als Arbeitszeit:
Nicht zur Arbeitszeit auf Geschäftsreisen zählen z. B.:
Tipp
Achten Sie gerade bei Geschäftsreisen immer auf eine Erfassung der Arbeitszeit, damit diese jederzeit nachvollzogen werden kann. So wird ebenfalls sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Kosten im Zusammenhang mit geschäftlichen Reisen zu übernehmen.
Dazu gehören:
Wenn keine Firmenkreditkarte vorhanden ist, werden die Ausgaben für die Verpflegung im Anschluss an die Reise meist über die Reisekostenabrechnung an den Arbeitgeber übermittelt und von diesem zurückerstattet.
Diese finanzielle Unterstützung soll sicherstellen, dass Mitarbeitende geschäftliche Aufgaben ohne persönliche finanzielle Belastung erfüllen können und fördert die Bereitschaft zur Mobilität im Interesse des Unternehmens.
Dazu ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet (siehe Fragen 6 und 7).
Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie die Verpflegungskosten während einer beruflich bedingten Reise erstatten. Hierbei sind jedoch die steuerlichen Regelungen zu beachten.
Alternativ zur Erstattung können Arbeitnehmende einen Verpflegungsmehraufwand mit der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Dabei gelten die jeweiligen Spesensätze des Bundesfinanzministeriums, die jährlich angepasst werden.
Die Zahlung eines Tagegelds (per Diem) bei berufsbedingten Reisen durch den Arbeitgeber ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und variiert je nach Reiserichtlinie des Unternehmens.
Das Tagegeld dient dazu, die Verpflegungskosten unterwegs und am Zielort abzudecken. Unternehmen können eigene Tagespauschalen festlegen, die sich oft nach der Reisedauer, dem jeweiligen Reiseziel und den geltenden steuerlichen Vorgaben richten.
Welche Versicherungen Sie konkret für Ihre Reise benötigen hängt von vielfältigen Faktoren ab wie beispielsweise der Richtlinie Ihres Unternehmens oder dem Reiseziel. Diese fallen auch unter die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers. Folgende Optionen bieten sollten Sie aber in Betracht ziehen:
Ob Sie bei Dienstreisen Meilen oder Punkte für private Zwecke sammeln dürfen, hängt in erster Linie von den Vorgaben Ihres Unternehmens ab.
Manche Firmen erlauben das uneingeschränkt, andere fordern eine Gutschrift auf Geschäftskonten oder legen fest, dass die gesammelten Punkte dem Unternehmen zugutekommen.
Prüfen Sie also unbedingt, welche Regelungen Ihr Arbeitgeber diesbezüglich hat. In vielen Fällen können Sie jedoch die Bonusprogramme privater Vielflieger- oder Hotelprogramme nutzen und die Punkte selbst behalten – solange es nicht den Richtlinien widerspricht.
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Auf der Navan-Plattform können Sie Ihre Treueprogramme einmalig im Profil hinterlegen. Sie werden dann automatisch auf jede Buchung angewendet, sodass Sie bei jeder Reise Punkte sammeln.
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Von der Buchung über die Reiseverwaltung bis hin zu Reportings kann der gesamte Prozess mit einer Plattform abgebildet werden. Dies ermöglicht, dass alle Daten in Echtzeit aktualisiert und eingesehen werden können.
Weitere Vorteile von Navan, der Komplettlösung für das Geschäftsreise- und Spesenmanagement:
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