Die nachträgliche Absage einer verbindlich gebuchten Reiseleistung wie Flug, Hotel oder Bahnfahrt. Mit der Stornierung wird der Buchungsvertrag vor der Nutzung aufgelöst, wobei je nach Tarif und Zeitpunkt Stornogebühren anfallen können.
13. Aug. 2026•
Lesedauer: 3 Min.
Kurz zusammengefasst
Eine Stornierung ist die Absage einer bereits getätigten Buchung durch die reisende oder buchende Person, wodurch der zugrunde liegende Vertrag vor der eigentlichen Nutzung beendet wird. Je nach Tarif und Zeitpunkt können dabei Stornogebühren anfallen oder ein Teil des Reisepreises einbehalten werden.
Eine Stornierung beendet eine gebuchte Leistung wie Flug, Hotel oder Bahnfahrt vollständig, während bei einer Umbuchung nur Datum, Strecke oder Konditionen geändert werden.
Ob und in welcher Höhe Stornogebühren anfallen, hängt vom gebuchten Tarif, den Stornierungsbedingungen und dem Zeitpunkt der Absage ab.
Flexible Tarife lassen sich oft kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr stornieren, während stark vergünstigte Tarife häufig ganz von der Erstattung ausgeschlossen sind.
Navan bündelt Buchung, Stornierung und Abrechnung in einem System, sodass sich Absagen zentral erfassen und im Rahmen der Reiserichtlinie steuern lassen.
Was ist eine Stornierung?
Eine Stornierung ist die nachträgliche Absage einer verbindlich gebuchten Reiseleistung, etwa eines Fluges, einer Hotelübernachtung oder einer Bahnfahrt. Mit der Stornierung wird der Buchungsvertrag vor der eigentlichen Inanspruchnahme aufgelöst. Der Begriff leitet sich vom italienischen Wort „stornare“ ab, das so viel wie rückgängig machen bedeutet.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Stornierung und einer Annullierung. Von einer Stornierung spricht man, wenn die reisende oder buchende Person die Buchung absagt. Sagt dagegen der Anbieter die Leistung ab, etwa eine Fluggesellschaft einen Flug, handelt es sich um eine Annullierung, an die häufig eigene Erstattungs- und Entschädigungsregeln geknüpft sind.
Stornierung, Umbuchung und No-Show im Vergleich
Stornierung, Umbuchung und No-Show werden im Reisealltag oft verwechselt, führen aber zu unterschiedlichen Kosten und Konsequenzen.
Eine Umbuchung ändert eine bestehende Buchung, ohne sie aufzulösen, etwa durch eine neue Uhrzeit oder eine andere Strecke. Eine Stornierung hebt die Buchung dagegen vollständig auf. Von einem No-Show spricht man, wenn eine gebuchte Leistung ohne vorherige Absage nicht in Anspruch genommen wird. Ein No-Show ist in der Regel die teuerste Variante, weil der Reisepreis meist vollständig verfällt.
Vorgang
Merkmal
Typische Kostenfolge
Stornierung
Buchung wird vor Reisebeginn abgesagt
Stornogebühr je nach Tarif und Frist
Umbuchung
Buchung wird geändert statt aufgelöst
Umbuchungsgebühr und mögliche Tarifdifferenz
No-Show
Leistung wird ohne Absage nicht genutzt
Häufig vollständiger Verfall des Reisepreises
Stornogebühren und Stornofristen verstehen
Ob eine Stornierung kostenfrei ist, hängt vom gebuchten Tarif und vom Zeitpunkt der Absage ab. Viele Anbieter arbeiten mit gestaffelten Stornofristen, bei denen der einbehaltene Anteil des Reisepreises steigt, je näher der Reisetermin rückt.
Bei flexiblen Tarifen ist eine Stornierung oft bis kurz vor Reisebeginn kostenfrei oder gegen eine feste Gebühr möglich. Stark vergünstigte Spartarife sind dagegen häufig von der Erstattung ausgeschlossen, sodass nur Steuern und bestimmte Gebühren zurückerstattet werden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann die Stornokosten in bestimmten Fällen abdecken, etwa bei kurzfristiger Erkrankung.
Stornierungsbedingungen bei Flug, Hotel und Bahn
Die Stornierungsbedingungen unterscheiden sich je nach Art der Reiseleistung deutlich.
Flug. Bei Flügen entscheidet der gebuchte Tarif. Flexible Tarife erlauben eine Stornierung gegen Gebühr, während vergünstigte Tarife meist nur die Erstattung von Steuern und Gebühren vorsehen. Sagt die Fluggesellschaft den Flug selbst ab, greifen gesonderte Fluggastrechte.
Hotel. Viele Unterkünfte bieten sowohl flexible als auch nicht erstattbare Raten an. Flexible Raten lassen sich häufig bis wenige Tage vor der Anreise kostenfrei stornieren, nicht erstattbare Raten dagegen nicht.
Bahn. Bei Bahntickets hängt die Erstattung ebenfalls vom Tarif ab. Flexible Fahrkarten sind oft erstattungsfähig, während stark vergünstigte Sparangebote meist an einen festen Zug gebunden und von der Stornierung ausgeschlossen sind.
Stornierung im Geschäftsreisekontext
Auf einer Dienstreise sind Stornierungen ein wichtiger Kostenfaktor, weil Termine kurzfristig ausfallen oder sich verschieben können. Eine klare Reiserichtlinie legt fest, welche Tarife gebucht werden dürfen und wie mit Stornierungen umzugehen ist.
Für Unternehmen ist entscheidend, den Überblick über stornierte Buchungen und mögliche Erstattungen zu behalten. Nicht genutzte, aber erstattbare Tickets stellen einen Wert dar, der bei späteren Buchungen angerechnet werden kann. Werden Stornierungen zentral erfasst, lassen sich solche Guthaben nutzen und unnötige Kosten vermeiden.
Tipps zur Stornierung von Reisebuchungen
Stornierungsbedingungen vor der Buchung prüfen. Vergleichen Sie flexible und nicht erstattbare Tarife und wählen Sie bei unsicheren Terminen bewusst einen flexiblen Tarif.
Fristen im Blick behalten. Notieren Sie die Stornofristen der gebuchten Leistungen, damit eine Absage rechtzeitig und möglichst kostenfrei erfolgt.
Frühzeitig statt kurzfristig absagen. Je früher eine Buchung storniert wird, desto geringer fällt in der Regel die Stornogebühr aus.
Belege und Bestätigungen aufbewahren. Sichern Sie die Stornobestätigung und alle Nachweise, um Erstattungen und die spätere Abrechnung zu erleichtern.
Häufig gestellte Fragen zur Stornierung
Eine Stornierung ist die Absage einer verbindlich gebuchten Reiseleistung wie Flug, Hotel oder Bahnfahrt. Der Buchungsvertrag wird dadurch vor der Nutzung aufgelöst. Je nach Tarif und Zeitpunkt können Stornogebühren anfallen oder ein Teil des Reisepreises einbehalten werden.
Stornieren bedeutet, eine bereits getätigte Buchung nachträglich rückgängig zu machen. Der Begriff geht auf das italienische Wort stornare zurück. Wer eine Buchung storniert, sagt die vereinbarte Leistung ab, bevor sie in Anspruch genommen wird.
Eine Stornierung löst die Buchung vollständig auf, während eine Umbuchung sie nur verändert, etwa durch ein neues Datum oder eine andere Strecke. Bei der Umbuchung bleibt der Vertrag bestehen, bei der Stornierung endet er vorzeitig.
Nicht immer. Ob Stornogebühren anfallen, hängt vom gebuchten Tarif, den Stornierungsbedingungen und dem Zeitpunkt der Absage ab. Flexible Tarife sind oft kostenfrei oder günstig stornierbar, während stark vergünstigte Tarife häufig ganz von der Erstattung ausgeschlossen sind.
Eine kostenlose Stornierung ist meist nur bei flexiblen Tarifen und innerhalb der genannten Stornofrist möglich. Viele Anbieter arbeiten mit gestaffelten Fristen, bei denen die Gebühr steigt, je näher der Reisetermin rückt. Ein Blick in die Stornierungsbedingungen schafft Klarheit.
Von einer Stornierung spricht man, wenn die reisende oder buchende Person die Buchung absagt. Eine Annullierung liegt vor, wenn der Anbieter die Leistung absagt, etwa eine Fluggesellschaft einen Flug. An eine Annullierung sind oft eigene Erstattungs- und Entschädigungsregeln geknüpft.
Auf Geschäftsreisen werden Stornierungen idealerweise zentral erfasst, damit Fristen, Gebühren und erstattbare Guthaben im Blick bleiben. Navan bündelt Buchung, Stornierung und Abrechnung in einem System und steuert Absagen im Rahmen der hinterlegten Reiserichtlinie.
Die A1-Bescheinigung weist nach, welches Sozialversicherungssystem für eine Person gilt, die in einem anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeitet. Sie ist insbesondere für Arbeitnehmende und Selbstständige relevant, die für eine begrenzte Zeit im Ausland tätig sind, und bestätigt ihre Sozialversicherung im Heimatland.
Eine Auslandsreiseversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Reisenden Schutz bietet, wenn sie sich außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten. Sie deckt eine Vielzahl von unvorhergesehenen Ereignissen ab, die während einer Reise auftreten können, einschließlich Krankheit, Unfall, Gepäckverlust oder Reiseabbruch.
Der Auslandszuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der Beschäftigten für die zusätzlichen Kosten gewährt wird, die während eines Arbeitsaufenthaltes außerhalb ihres Heimatlandes anfallen. Er deckt typischerweise Mehrausgaben wie Lebenshaltungskosten, Unterkunft und gegebenenfalls auch Reisekosten ab, die über das normale Maß hinausgehen.
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