Reiserichtlinie
Kurz zusammengefasst
- Anders als die Reisekostenrichtlinie geht es hier um die Durchführung der Reise, nicht um Belege und Erstattung.
- Typische Vorgaben betreffen den Buchungskanal, die zulässige Klasse, bevorzugte Anbieter und die Genehmigung vor der Abreise.
- Zur Fürsorgepflicht gehören Reisewarnungen, Notfallkontakte und die Frage, wann eine Dienstreise unterbleiben soll.
- Navan bündelt Buchung, Freigabe und Abrechnung in einem System, sodass sich Buchungsklassen und Genehmigungen zentral im Rahmen der Reiserichtlinie steuern lassen.
Was ist eine Reiserichtlinie?
Wenn eine Führungskraft aus dem Vertrieb von Frankfurt nach München zu einem Kundentermin reist, bestimmt nicht allein der Ticketpreis, wie die Buchung der Reise zu erfolgen hat. Die Reiserichtlinie kann vorgeben, dass die Verbindung über das firmenweite Tool gebucht wird, dass auf Inlandsstrecken mit der Bahn die zweite Klasse zu wählen ist und dass die Führungskraft vor der Buchung zustimmen muss. Welche Kosten später als Spesen erstattet werden, wird nicht in diesem Rahmen geregelt.
Im Alltag werden Reiserichtlinie und Reisekostenrichtlinie oft miteinander verwechselt. Die beiden Richtlinien überschneiden sich, regeln aber unterschiedliche Dinge. Die Reisekostenrichtlinie befasst sich mit Erstattung, Belege, Pauschalen und Fristen.
Reiserichtlinie und Reisekostenrichtlinie im Vergleich
Beide Richtlinien sind wichtige Bestandteile des Reisemanagements. Die Fragen, die sie beantworten, sind andere.
Regelungsgegenstand | Reiserichtlinie | Reisekostenrichtlinie |
|---|---|---|
Buchungskanal und Klasse | Welches Tool, welche Flug-, Bahn- oder Hotelkategorie | Nicht Gegenstand |
Bevorzugte Anbieter | Firmenraten und festgelegte Partner | Nicht Gegenstand |
Genehmigung | Wer die Dienstreise vor der Buchung freigibt | Wer die Abrechnung gegenzeichnet |
Fürsorgepflicht | Reisewarnungen, Notfallkontakt, Unterweisung | Nicht Gegenstand |
Kostenersatz | Nur Verweis auf die Reisekostenrichtlinie | Belege, Pauschalen, Limits, Fristen |
Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Bereiche, die in der Praxis oft in einer Datei landen. Wird beides vermischt, riskiert Freigaben ohne Sicherheitsregeln oder Erstattungsgrenzen ohne passenden Buchungskanal.
Was gehört in eine Reiserichtlinie?
Fürsorgepflicht und Reisesicherheit
Die schriftliche Reiserichtlinie ist selbst kein Gesetz. Die Fürsorgepflicht ergibt sich jedoch aus gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Nach § 618 BGB muss der Arbeitgeber Dienstleistungen so regeln, dass Beschäftigte gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind, soweit die Natur der Dienstleistung es gestattet [1].
Für Dienstreisen bedeutet das konkret, Risiken am Zielort vorher zu klären und Schutzmaßnahmen festzulegen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ihre Wirksamkeit zu prüfen und sie an veränderte Anforderungen anzupassen [2]. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung. Bei ähnlichen Bedingungen kann eine Beurteilung für vergleichbare Reisen ausreichen [3].
Kommt ein neues Ziel oder ein deutlich höheres Risiko hinzu, muss die Unterweisung angepasst werden [4]. Das Auswärtige Amt unterscheidet zwischen Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen. Eine Reisewarnung ist der dringende Appell, Reisen in ein Land zu unterlassen, weil eine akute Gefahr für Leib und Leben vorliegt [5]. Viele Unternehmen untersagen Dienstreisen in solche Gebiete oder verlangen dafür eine gesonderte Freigabe.
Private Anteile an einer Dienstreise erzeugen Graubereiche bei Haftung und Versicherung. In der VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 gaben 72 % der befragten Unternehmen an, solche privaten Reiseanteile noch nicht in der Reiserichtlinie geregelt zu haben [6]. 2025 wurden in Deutschland 116,1 Millionen Geschäftsreisen unternommen. Ohne klare Buchungs- und Sicherheitsregeln wächst das Risiko mit dem Volumen.
Fragen zu Arbeitszeit auf der Reise und zu Schutzpflichten werden im Beitrag zur Dienstreise-Compliance vertieft.
Was muss dokumentiert werden?
Die Richtlinie wirkt nur, wenn Zuständigkeit und Ausnahmeweg nachvollziehbar festgehalten sind. Ein abgelegtes Dokument hilft wenig, wenn es zum Buchungszeitpunkt niemand findet.
Belege, Pauschalen und Einreichungsfristen gehören nicht in diesen Abschnitt. Sie sind Gegenstand der Reisekostenrichtlinie. Übergeordnete Regeln zu Recht und Verhalten werden in den Compliance-Richtlinien festgehalten.
Reiserichtlinie im Geschäftsreisekontext
Die Richtlinie wird bei der Buchung wirksam. Wenn die Buchungsklasse und die erforderliche Genehmigung bereits bei der Auswahl der Verbindung sichtbar sind, gibt es weniger nachträgliche Ausnahmen und weniger Buchungen mit unklaren Reisezielen.
Navan bündelt Buchung, Richtlinien, Freigabeabläufe und Abrechnung in einem System, sodass sich Tarife, Buchungsklassen und Genehmigungen zentral und im Rahmen der Reiserichtlinie steuern lassen. Welche Schutzmaßnahmen im Einzelfall nötig sind, bleibt Aufgabe des Unternehmens und richtet sich nach den gesetzlichen Pflichten.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618, Bundesministerium der Justiz (Pflicht zu Schutzmaßnahmen, Fürsorgepflicht, Stand 2026, abgerufen am 7. September 2026)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3, Bundesministerium der Justiz (Grundpflichten des Arbeitgebers, Stand 2026, abgerufen am 7. September 2026)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5, Bundesministerium der Justiz (Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Gefährdungsbeurteilung, Stand 2026, abgerufen am 7. September 2026)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12, Bundesministerium der Justiz (Unterweisung der Beschäftigten, Stand 2026, abgerufen am 7. September 2026)
- Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt (Unterscheidung von Sicherheitshinweis und Reisewarnung, abgerufen am 7. September 2026)
- VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026, Verband Deutsches Reisemanagement (116,1 Millionen Geschäftsreisen 2025, 72 Prozent ohne Verankerung privater Reiseanteile, abgerufen am 7. September 2026)
Häufig gestellte Fragen