Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU wird ab Januar 2025 erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungsstellungsprozesse in Deutschland haben, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Unternehmen. Da Betriebe in Europa dadurch weitere regulatorischen Anforderungen erfüllen müssen, ist die Umsetzung der Standards für die elektronische Rechnungsstellung zu einem wichtigen Thema geworden.
Bei Navan möchten wir sicherstellen, dass diese Umstellung für unsere Kunden reibungslos und effizient verläuft. Hier erfahren Sie, was die neuen Vorgaben zur e-Rechnung für Unternehmen bedeuten, die in Deutschland tätig sind, und wie Navan sie bei der Umsetzung unterstützt.
Deutschland führt zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten die E-Rechnungsstellung als Teil der EU-Richtlinie 2014/55/EU ein, die die Verwendung elektronischer Rechnungen für Transaktionen mit öffentlichen Behörden vorschreibt. Die Richtlinie ist Teil umfassender Bemühungen, die Rechnungsstellung zu vereinheitlichen, den Steuerbetrug zu verringern und die Transparenz in den EU-Ländern zu erhöhen.
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, in der Lage sein, Rechnungen in elektronischen Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung zu erhalten. Das gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch den B2B-Kontext. Diese Formate entsprechen den von der Europäischen Union festgelegten E-Rechnungsstandards, die eine effiziente, automatisierte Rechnungsverarbeitung ermöglichen sollen.
Schon gewusst?
Die deutsche Regierung hat eine Schonfrist für die Ausstellung nicht elektronischer Rechnungen eingeräumt. Unternehmen können dadurch bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin PDF-Rechnungen ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt.
Bei der Umstellung auf die E-Rechnung geht es nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften. Sie bietet auch die Möglichkeit, die Effizienz zu steigern, die Kosten zu senken und die Datengenauigkeit in Ihrem Rechnungsstellungsprozess zu verbessern.
Mit elektronischen Rechnungen können Unternehmen von folgenden Vorteilen profitieren:
Diese Vorteile stehen im Einklang mit der Mission von Navan, das Reise- und Ausgabenmanagement für Unternehmen zu optimieren und ihnen dabei zu helfen, Zeit zu sparen, die Kosten zu senken und sich an die ändernden gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Uns bei Navan sind die Komplexität und die Herausforderungen bewusst, die gesetzliche Änderungen mit sich bringen können, insbesondere wenn es um finanzielle und administrative Abläufe wie die Rechnungsstellung geht.
Als führende Plattform für das Reisemanagement sehen wir es als unsere Aufgabe an, Unternehmen dabei zu unterstützen, die sich stetig ändernden Regulatorien einzuhalten und ihnen gleichzeitig ein einfaches und optimiertes Ausgabenmanagement zu ermöglichen.
Diese Schritte unternimmt Navan für die E-Rechnungsstellung:
Die Pflicht für elektronische Rechnungen tritt im Januar 2025 in Kraft. Navan wird aber weiterhin PDF-Belege und -Rechnungen für alle Reisebuchungen zur Verfügung stellen, bis die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung vollständig verpflichtend werden. So stellen wir sicher, dass Ihre gewohnten Rechnungsstellungsprozesse während des Übergangszeitraums weiterhin problemlos funktionieren.
Navan bereitet sich aktiv darauf vor, die kommenden E-Rechnungsstandards zu erfüllen, die von der EU-Richtlinie 2014/55/EU gefordert werden. Mit dem Näherrücken des Stichtags werden wir die Möglichkeit integrieren, ZUGFeRD und XRechnung-konforme Rechnungen zu erstellen und zu verarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vollständig und ohne Einschränkungen auf den 1. Januar 2025 vorbereitet ist.
Die Navan-Plattform ist darauf ausgelegt, Ihr Reisemanagement und Ihre Abrechnungsprozesse zu vereinfachen. Wir kümmern uns im Hintergrund um die technischen Details und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dadurch kann Ihr Team sich auf das Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich mit komplexen Gesetzen auseinandersetzen zu müssen. Egal, ob Sie Rechnungen ausstellen oder empfangen, unsere Lösung passt sich automatisch an die neuesten Compliance-Anforderungen in Deutschland und der EU an.
Wir werden Sie auch in Zukunft bei weiteren Änderungen und Anpassungen im Bereich E-Rechnungen unterstützen. Unser Expertenteam steht Ihnen gern zur Verfügung, um die Auswirkungen der neuen Vorschriften zu verstehen, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und alle Fragen zu beantworten, die sich bei der Vorbereitung auf die elektronische Rechnungsstellung ergeben.
Der Stichtag des 1. Januar 2025 rückt immer näher. Deshalb sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die elektronische Rechnungsstellung vorbereiten. Egal, ob Sie bereits mit der E-Rechnung vertraut sind oder sich noch am Anfang der Umstellung befinden, Navan ist für Sie da.
Bis die Pflicht vollständig in Kraft tritt, stehen Ihnen weiterhin PDF-Rechnungen zur Verfügung. Zudem treffen wir alle notwendigen Maßnahmen auf der Plattform, um die Standards ZUGFeRD und XRechnung umzusetzen. Damit stellt Navan sicher, dass Ihr Unternehmen sich auf das Kerngeschäft konzentrieren kann, während wir uns um die Compliance-Vorkehrungen kümmern.
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Navan Sie beim Reisemanagement und Ihren Abrechnungsprozessen unterstützen kann? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen unverbindlichen Austausch mit unserem Team.
Diese Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie spiegeln nicht notwendigerweise die Ansichten von Navan wider und sollten nicht als Rechts-, Steuer-, Sozialleistungs-, Finanz-, Buchhaltungs- oder sonstige Beratung angesehen werden. Wenn Sie eine spezifische Beratung für Ihr Unternehmen benötigen, wenden Sie sich bitte an Fachkräfte des jeweiligen Gebiets, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern.