Geschäftsreiseversicherung

Geschäftsreiseversicherung

Eine Versicherung, die berufliche Reisen absichert und meist als Firmenvertrag abgeschlossen wird. Sie schließt Lücken, die durch den begrenzten Schutz der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sowie privater Reiseversicherungen entstehen.
7. Sept. 2026
Lesedauer: 4 Min.

Kurz zusammengefasst

Eine Geschäftsreiseversicherung sichert festgelegte Risiken beruflicher Reisen ab, in der Regel über einen Firmenvertrag. Sie schließt Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und private Reiseversicherungen offenlassen.

  • Im Unterschied zur allgemeinen Reiseversicherung gilt sie für berufliche Reisen, nicht für den privaten Jahresurlaub.
  • Typische Bausteine sind eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, eine Gepäckversicherung sowie Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz.
  • Gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung decken Dienstreisen nicht vollständig. Arbeitgeber müssen ausreichenden Versicherungsschutz vorhalten.
  • Navan bündelt Reisebuchung und Reisedaten in einem System, sodass sich vor der Abreise prüfen lässt, ob die Buchung durch den Firmenvertrag abgedeckt ist.

Was ist eine Geschäftsreiseversicherung?

Eine Geschäftsreiseversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der bestimmte Risiken auf Dienstreisen abdeckt. Versicherungsnehmer ist in der Regel das Unternehmen. Versichert sind in der Regel die Beschäftigten, ohne dass jede Person namentlich genannt werden muss. Die Beiträge werden häufig nach Reisetagen berechnet oder über einen Jahresvertrag geregelt.

Im Alltag heißt dasselbe Produkt oft Dienstreiseversicherung. Die Reiseversicherung iist der übergeordnete Begriff und bezieht sich häufig auf private Reisen. Eine private Jahrespolice für den Sommerurlaub deckt die Kosten einer Klinikbehandlung auf einer Dienstreise deshalb häufig nicht ab.

Eine Vertriebsmitarbeiterin stürzt in Chicago auf dem Weg zum Kundentermin. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt US-Klinikrechnungen nicht in voller Höhe. Genau für diese Lücke ist der Firmenvertrag vorgesehen.

Geschäftsreiseversicherung und Reiseversicherung im Vergleich

Merkmal

Geschäftsreiseversicherung

Reiseversicherung (Freizeit)

Zweck

Berufliche Reisen im Auftrag des Unternehmens

Urlaub und private Reisen

Vertragsabschluss durch

In der Regel das Unternehmen

Die reisende Person privat

Typische Form

Firmen- oder Gruppenvertrag, oft ohne Namensliste

Einzel- oder Jahrespolice

Häufige Lücke

Gilt nicht automatisch für den privaten Urlaub

Schließt berufliche Tätigkeit oft aus

Der genaue Versicherungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. Die Tabelle dient nur als Orientierung und stellt kein Leistungsversprechen dar.

Eine Geschäftsreiseversicherung erstattet weder die Kosten des Tickets noch allgemeine Reisekosten. Sie greift, wenn Krankheit, Unfall, Storno oder Verlust zusätzliche Kosten auslösen, die das Unternehmen oder die reisende Person sonst selbst tragen müssten.

Welche Bausteine gehören dazu?

Baustein

Deckt typischerweise

Deckt typischerweise nicht

Auslandskrankenversicherung

Arzt, Klinik, medizinisch nötiger Rücktransport

Geplante Behandlungen, die auch zu Hause möglich wären

Reiseunfall

Invalidität oder Tod nach einem Unfall auf der Dienstreise

Sachschaden am privaten Pkw

Reisehaftpflicht

Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten

Berufliche Vermögensschäden, wenn nur eine Privathaftpflicht besteht

Reisegepäck

Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, oft inklusive dienstlicher Geräte

Unbeaufsichtigtes Liegenlassen, Wertgrenzen je Gegenstand

Reiserücktritt

Stornokosten vor Reiseantritt bei versichertem Grund

Abgesagter Kundentermin ohne Klausel

Reiseabbruch

Mehrkosten bei Abbruch aus versichertem Grund

Vorzeitige Rückreise wegen intern verschobenem Termin

Die GDV-Musterbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung führen unter anderem folgende versicherte Gründe auf: Tod, schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung [1]. Ein abgesagter Geschäftstermin ist dort nicht als versicherter Grund aufgeführt. Ob ein Firmenvertrag das erweitert, ergibt sich aus der Police.

Wenn Tickets gecancelt werden, richtet sich die Stornierung gegenüber dem Anbieter weiterhin nach dem Beförderungsvertrag. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet festgelegte Stornokosten. Der Beförderungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

Warum reichen gesetzliche Versicherungen nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet grundsätzlich im Inland [2]. Im europäischen Ausland ermöglicht die Europäische Krankenversicherungskarte den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Systems, zu denselben Bedingungen wie für Versicherte des Gastlandes. Sie ist keine Reiseversicherung. Private Behandlungen und den Rücktransport in die Heimat übernimmt sie jedoch nicht [3].

Außerhalb der EU und des EWR bleibt der gesetzliche Schutz eng begrenzt. Eine Auslandskrankenversicherung mit medizinisch notwendigem Rücktransport ist ein zentraler Bestandteil einer Geschäftsreiseversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen, also bei Unfällen infolge der versicherten Tätigkeit [4]. Die Fahrt zu einem externen Seminar kann darunterfallen. Private Verrichtungen nach Dienstschluss, etwa ein Sturz im Hotel auf dem Weg zum Abendessen auf eigene Faust, fallen nicht automatisch unter diesen Schutz. Sachschäden am privaten Pkw ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht [5].

§ 618 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, Dienste so zu regeln, dass Beschäftigte gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind [6]. Der VDR leitet die Fürsorgepflicht auf Dienstreisen aus § 241 Absatz 2 BGB ab und nennt ausdrücklich das Vorhalten ausreichenden Versicherungsschutzes sowie Notfallhilfe [7]. Welche Versicherung diesen Anforderungen im Einzelfall genügt, hängt von Reisezielen, Aufenthaltsdauer und der Reiserichtlinie ab.

Was muss vor der Buchung geklärt sein?

Ob der vorhandene Firmenvertrag berufliche Reisen im In- und Ausland abdeckt, sollte vor der Reise und nicht erst im Schadensfall geprüft werden. Ohne diese Prüfung bleibt die Fürsorgepflicht auf dem Papier.

Geltungsbereich und Personenkreis. Der Vertrag sollte klären, ob alle Beschäftigten automatisch versichert sind oder nur namentlich gemeldete Personen. Ob Geschäftsbesucher mitreisen dürfen, gehört in dieselbe Prüfung.

Heilbehandlung und Rücktransport. Ein reiner Stornoschutz ersetzt keine Klinikrechnung. Für Auslandsreisen zählt, ob Heilbehandlung und medizinisch nötiger Rücktransport enthalten sind.

Reiserücktritt. Ob Stornokosten bei Krankheit der reisenden Person greifen, steht in der Police. Ein abgesagter Kundentermin ist in den GDV-Musterbedingungen kein versicherter Grund.

Notrufzentrale. Wer im Ernstfall die Notrufnummer anruft und wo sie hinterlegt ist, gehört ins Reisendenprofil, bevor das Ticket fest ist.

Wer Dienstreisen plant, legt diese Prüfung vor die Buchung. Nach der Einreise lässt sich fehlender Schutz nicht nachholen. Fragen der Fürsorge auf der Reise behandelt der Beitrag zu Dienstreise-Compliance.

Geschäftsreiseversicherung im Geschäftsreisekontext

Navan bündelt Reisebuchung und Reisedaten in einem System, sodass Reiseverantwortliche vor der Abreise prüfen können, ob der Firmenvertrag die geplante Dienstreise trägt. Den Versicherungsvertrag schließt weiterhin das Unternehmen. Welche Leistungen im Schadensfall greifen, richtet sich nach der Police und den gesetzlichen Schutzpflichten, nicht nach der Buchungsplattform.


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