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Mobilitätsprämie 2024

Steuern sparen leicht gemacht: Die Mobilitätsprämie 2024

Jennifer Jane Schmidt

16. Dez. 2024
Tisch mit geöffnetem Notizbuch, Brille und Laptop beim Errechnen der Mobilitätsprämie.

Jeden Morgen stehen Sie früh auf und legen einen langen Weg zur Arbeit zurück. Vielleicht sind Sie in der Ausbildung, arbeiten in Teilzeit oder in einem Job, der nicht besonders gut bezahlt wird. Ihr Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag – Steuern zahlen Sie also nicht.

Was auf den ersten Blick entlastend scheint, bedeutet gleichzeitig, dass Ihnen steuerliche Vergünstigungen entgehen, die steuerpflichtige Arbeitnehmer beziehen können (wie z. B. die erhöhte Entfernungspauschale oder die Kilometerpauschale). Genau hier setzt die Mobilitätsprämie an. Sie sorgt dafür, dass auch Geringverdienende mit langen Arbeitswegen finanziell unterstützt werden. 

Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige rund um die Mobilitätsprämie: Was sie genau ist, wer Anspruch darauf hat und wie Sie sie beantragen können.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie ist eine finanzielle Unterstützung des deutschen Staates, die im Jahr 2019 durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 eingeführt wurde. Sie zielt darauf ab, Geringverdienende mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags und einem Arbeitsweg von über 21 Kilometern steuerlich zu entlasten. Dazu zählen beispielsweise Auszubildende, in Teilzeit Arbeitende oder Minijobber:innen. 

Da diese Personen nicht von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren können, bietet die Mobilitätsprämie eine Alternative, um die finanzielle Belastung durch weite Pendelstrecken zu mindern. Verankert in § 101 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG), ist sie seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und vorerst bis zum Jahr 2026 befristet.

Info

  • Mobilitätsprämie: unterstützt Geringverdienende finanziell bei ihren Pendelkosten. Sie gilt ab dem 21. Kilometer und beträgt 14 % der erhöhten Entfernungspauschale. 

  • Mobilitätspauschale/Mobilitätsbudget: ein monatlicher Geldbetrag, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur flexiblen Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stellen können.

  • Entfernungspauschale/Pendlerpauschale: gilt für Pendelfahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Die ersten 20 Kilometer bemessen sich auf 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale 0,38 € pro Kilometer. 

  • Kilometerpauschale: erlaubt es Dienstreisenden Fahrten im privaten PKW/Motorrad steuerlich abzusetzen. Bei der Nutzung des privaten PKW können 0,30 € pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden. Bei Mopeds oder Motorrädern sind es 0,20 € pro gefahrenem Kilometer.

An wen richtet sich die Mobilitätsprämie?

Alle Arbeitnehmenden, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024 unter dem Grundfreibetrag von 11.604 € (ledig) bzw. 23.568 € (verheiratet) lag und die einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometern haben, können auf die Mobilitätsprämie zurückgreifen. Ähnlich der erhöhten Entfernungspauschale für steuerpflichtige Angestellte, die ebenfalls ab dem 21. Kilometer gilt, richtet sich die Mobilitätsprämie vor allem an Fernpendler:innen. 

Sie müssen den Arbeitsweg nicht zwingend mit dem eigenen Auto zurücklegen. Jedes Verkehrsmittel ist für die Mobilitätsprämie zugelassen – sogar wenn Sie im Auto einer anderen Person mitfahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Alle Formen der Mobilität werden berücksichtigt, um Sie auf Ihrem Weg zur Arbeit zu unterstützen.

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Wie wird die Mobilitätsprämie beantragt?

Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen Sie die „Anlage Mobilitätsprämie“ in Ihrer Steuererklärung ausfüllen. Dieses Formular wird zusätzlich zur „Anlage N“ eingereicht, in der Sie Ihren Lohn und Ihre Werbungskosten (einschließlich Fahrtkosten) angeben. Sobald Ihre Steuererklärung dem Finanzamt vorliegt, die Prüfung erfolgreich durchläuft und Ihre errechnete Mobilitätsprämie mehr als 10 € beträgt, wird Ihr Antrag bewilligt und entsprechend ausgezahlt.

Kann die Mobilitätsprämie rückwirkend geltend gemacht werden?

Auch wenn Sie unterhalb des Grundfreibetrags normalerweise nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, diese freiwillig einzureichen. Dafür haben Sie bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres Zeit. Die Mobilitätsprämie können Sie rückwirkend bis zum Steuerjahr 2021 beantragen.

Da der Grundfreibetrag jedes Jahr neu festgelegt wird und sukzessive angehoben wurde, sollten Sie jedoch bei der rückwirkenden Geltendmachung die abweichenden Betragsgrenzen beachten. Für das Steuerjahr 2020 und jeglichen Zeitraum davor kann die Mobilitätsprämie nicht in Anspruch genommen werden. 

Wie wird die Mobilitätsprämie berechnet?

Die Mobilitätsprämie orientiert sich an der erhöhten Pendlerpauschale und beträgt pauschal 14 % des ermittelten Betrags. Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Anleitung zur Berechnung der Mobilitätsprämie.

Beispiel: 

Frau Schmidt hat im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 10.500 €. Sie fährt an 180 Tagen im Jahr zur Arbeit, mit einer einfachen Wegstrecke von 45 Kilometern. Weitere Werbungskosten hat sie nicht.

1. Berechnen Sie die Entfernungspauschale

Zur Erinnerung: Die Entfernungs- oder Pendlerpauschale gilt für einfache Pendelfahrten zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Die ersten 20 Kilometer werden mit 0,30 € pro Kilometer berechnet. Ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 € pro Kilometer. Eine Beispielrechnung für Frau Schmidt könnte dementsprechend so aussehen: 

Für die ersten 20 Kilometer:

180 Tage × 20 Kilometer × 0,30 € = 1.080 €

Ab dem 21. Kilometer gilt eine erhöhte Pauschale:

180 Tage × 25 Kilometer × 0,38 € = 1.710 €

Gesamte Entfernungspauschale:

1.080 € + 1.710 € = 2.790 €

2. Ziehen Sie den Pauschbetrag ab

Sie können im Rahmen Ihrer Steuererklärung beruflich veranlasste Kosten über den sogenannten Werbungskostenpauschbetrag geltend machen. Dieser erlaubt es Ihnen, Ausgaben bis zu einer bestimmten Summe steuerlich abzusetzen, ohne dem Finanzamt dafür Belege vorweisen zu müssen.

2024 lag der Werbungskostenpauschbetrag bei 1.230 €. In diesem Schritt wird nun die Werbungskostenpauschale vom errechneten Betrag aus Schritt 1 (gesamte Entfernungspauschale) abgezogen: 2.790 € - 1.230 € = 1.560 €.

Nun prüfen Sie den verbleibenden Betrag:

  • Wenn dieser kleiner oder gleich ausfällt wie der der erhöhten Entfernungspauschale, wird er vollständig für die Mobilitätsprämie berücksichtigt.
  • Wenn dieser größer ist als die erhöhte Entfernungspauschale, wird nur die erhöhte Entfernungspauschale (ab Kilometer 21) als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Da die errechnete Summe (1.560 €) den Werbungskostenpauschbetrag übersteigt (1.230 €), besteht Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Würde nach Abzug des Pauschbetrags kein Restbetrag übrig bleiben, wäre der Antrag auf die Mobilitätsprämie nicht möglich.

3. Ermitteln Sie den Unterschreitungsbetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag lag 2024 bei 11.604 €. Das zu versteuernde Einkommen von Frau Schmidt bemisst sich auf 10.500 €. Nun wird die Differenz beider Summen errechnet, sprich der Unterschreitungsbetrag: 11.604 € - 10.500 € = 1.104 €. 

Der Unterschreitungsbetrag spielt in der Beantragung der Mobilitätsprämie eine große Rolle. Da Personen mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer zahlen müssen, können sie von steuerlichen Vergünstigungen wie der erhöhten Entfernungspauschale nicht profitieren. Der Unterschreitungsbetrag dient hier als Bemessungsgrundlage, um zu ermitteln, in welchem Umfang die Mobilitätsprämie gewährt werden kann.

Hinweis

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr neu festgelegt und ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 betrug er 11.604 €; laut eines Gesetzentwurfs soll er sogar rückwirkend auf 11.784 € erhöht werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit Ihrem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, können Sie dies mit einem kurzen Blick auf Ihren Gehaltszettel lösen. Bei Angestellten findet sich in diesem Fall eine 0 neben der Lohnsteuerangabe.

4. Vergleichen Sie die errechneten Beträge

Vergleichen Sie die ermittelten Summen aus Schritt 2 (errechnete Bemessungsgrundlage) und Schritt 3 (Unterschreitungsbetrag). Der kleinere Betrag dient als Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie und wird im nächsten Schritt verrechnet. In diesem Fall sind es 1.104 €  (da 1.104 € <1.560 €). 

5. Berechnen Sie Ihre Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage. Sie rechnen wie folgt: 1.104 € × 14 % = 154,56 €. Somit würde Frau Schmidt 154,56 € vom Finanzamt erstattet bekommen. 

Zusammenfassung der Rechnungsschritte:

  • Entfernungspauschale berechnen.
  • Werbungskostenpauschbetrag abziehen.
  • Differenz zum Grundfreibetrag ermitteln.
  • Kleinstbetrag feststellen.
  • 14 % dieses Betrags als Mobilitätsprämie berechnen.

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Fazit

Die Mobilitätsprämie ist mehr als nur eine Zahl – sie ist ein zaghafter Versuch, Personen mit geringem Einkommen und langen Fahrtwegen etwas Anerkennung für ihre täglichen Mühen entgegenzubringen.

Mit diesem Leitfaden haben Sie nicht nur die Schritte zur Berechnung der Mobilitätsprämie im Griff, sondern auch ein besseres Verständnis dafür, wie sich verschiedene Faktoren auf die Prämie auswirken. Auch wenn die ausgezahlte Prämie tendenziell gering ausfällt, empfehlen wir Ihnen (sollten Sie Anspruch darauf haben), die Mobilitätsprämie bestmöglich für sich zu nutzen.


Diese Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie spiegeln nicht notwendigerweise die Ansichten von Navan wider und sollten nicht als Rechts-, Steuer-, Sozialleistungs-, Finanz-, Buchhaltungs- oder sonstige Beratung angesehen werden. Wenn Sie eine spezifische Beratung für Ihr Unternehmen benötigen, wenden Sie sich bitte an Fachkräfte des jeweiligen Gebiets, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern.

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